Heise meldet:
In einem Entwurf des Bundesjustizministeriums ist eine umfassende
Neuordnung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen in Strafverfahren von der
Rasterfahndung bis zur Wohnraumüberwachung vorgesehen. Der Schwerpunkt
liegt auf der Telekommunikationsüberwachung, deren „gezielter Einsatz“
durch einen besseren Schutz des Kernbereichs der privaten
Lebensgestaltung abgesichert werden soll. Dazu kommen eine
Identifizierungsauflage für E-Mail-Konten, neue Regeln zur
Beschlagnahme von Daten auf externen Webservern und eine Pflicht zur
halbjährigen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten.
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