Heise meldet:
Laut dem so genannten Düsseldorfer Kreis der Datenschutzkontrolleure in
der Wirtschaft ist der weitgehende Transfer von Finanzdaten in die USA
durch das in Belgien beheimatete Überweisungsnetzwerk SWIFT
(Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) schlicht
illegal. Der Verbund der für den Datenschutz im privaten Sektor
zuständigen Aufsichtsbehörden hat auf seiner jüngsten Sitzung in der
vergangenen Woche festgehalten,
dass die gegenwärtig praktizierte Spiegelung von Datensätzen im
SWIFT-Rechenzentrum in den USA und die anschließende Herausgabe von
dort gespeicherten Daten an US-amerikanische Behörden wegen fehlender
Rechtsgrundlage sowohl nach deutschem Recht als auch nach
EU-Datenschutzrecht unzulässig ist.
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