Heise meldet:
Die Forderung aus CDU-Kreisen, die bald zur Bekämpfung schwerer Straftaten auf Vorrat zu speichernden Internet-Verbindungsdaten
für die Raubkopierer-Bekämpfung zu nutzen, ist bei
Oppositionspolitikern auf heftigen Widerspruch gestoßen. "Nicht jeder
Urheberrechtsverstoß – etwa in Tauschbörsen – ist eine schwere
Straftat", stellte Jerzy Montag, rechtspolitischer Sprecher der Grünen
im Bundestag, gegenüber heise online klar. Bevor sich die Union so weit
aus dem Fenster lehne, sollte sie zunächst en Text der EU-Richtlinie
lesen, in der die Aufzeichnung der elektronischen Nutzerspuren für
mindestens sechs und maximal 24 Monate vorgeschrieben werde. Allenfalls
dürften die Verbindungsdaten daher etwa bei Urheberrechtsverletzungen
mit gewerblichem Hintergrund zur Strafverfolgung enutzt werden. Zudem
sollte die Union erst einmal abwarten, was die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Rechtsgrundlage der Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Datensammlung bringe.
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