heise meldet:
Dienstag, 13. Oktober 2011. Wieder habe ich einen harten Tag hinter mich
gebracht. Nach langer Wartezeit hatte ich heute endlich die seltene
Gelegenheit, einige unserer Admins aus dem Verlag im Knast zu besuchen.
Der Besuch in den Hochsicherheitszellen des Trakts für
Computerverbrecher ist immer wieder deprimierend. Aber die, die hinter
diesen modrigen Mauern ihren kargen Alltag fristen, sind
Wiederholungstäter, die mehr als einmal gegen Paragraf 202c des
Strafgesetzbuchs (StGB) verstoßen haben. Wer hier sitzt, hat sich der
Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten strafbar gemacht,
nach dem berüchtigten „Hacker-Tool-Paragrafen“ (siehe S. 42 der
Druckausgabe).
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